Gemäß dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz (HessNRG) beträgt der Mindestabstand von Bäumen zur Nachbargrenze je nach Baumart und Höhe: - Für Bäume, die nicht höher als 1,20 Meter sind: 0,50 Meter - Für Bäume, die höher als 1,20 Meter, aber nicht höher als 2 Meter sind: 1 Meter - Für Bäume, die höher als 2 Meter, aber nicht höher als 4 Meter sind: 2 Meter - Für Bäume, die höher als 4 Meter sind: 4 Meter Diese Abstände gelten, um Konflikte zwischen Nachbarn zu vermeiden und das Wachstum der Pflanzen zu berücksichtigen. Weitere Details und Ausnahmen können im Hessischen Nachbarrechtsgesetz nachgelesen werden.