Die DIN 4109 legt die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau fest. Für den Luftschallschutz gibt es spezifische Werte, die je nach Nutzung des Gebäudes variieren können. In Wohngebäuden sollte der Schallschutz so gestaltet sein, dass der bewertete Schalldruckpegel von außen (z. B. durch Verkehrslärm) in Wohnräumen 30 dB(A) nicht überschreitet. In besonders ruhigen Wohnlagen kann dieser Wert auch niedriger angesetzt werden. Es ist wichtig, die genauen Anforderungen und Empfehlungen der DIN 4109 zu beachten, um den gewünschten Schallschutz zu gewährleisten.