Ja, das Landwirtschaftsamt kann im Rahmen eines Grundstückskaufs einen Bescheid von der Berufsgenossenschaft verlangen. Dies geschieht häufig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften und Sicherheitsstandards eingehalten werden, insbesondere wenn es um landwirtschaftliche Flächen geht. Der Bescheid kann Informationen über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und eventuell bestehende Verpflichtungen oder Auflagen enthalten.