Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]
Ja, bei einem Wechsel zu einem Mieterstrommodell kann es in bestimmten Fällen eine verkürzte Kündigungsfrist geben. Dies hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Oftmals sind solche Regelungen im Mietvertrag oder in den spezifischen Vereinbarungen zum Mieterstrom festgelegt. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Vertrag zu prüfen oder sich direkt an den Vermieter oder die zuständige Energiegesellschaft zu wenden, um Klarheit über die Kündigungsfristen zu erhalten.
Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]