Um die Nutzfläche aus der Bruttogeschossfläche (BGF) zu berechnen, wird in der Regel ein Abzug von etwa 10 bis 20 Prozent für die Konstruktionsfläche (wie Wände, Säulen, Technikräume usw.) vorgenommen. Der genaue Prozentsatz kann jedoch je nach Bauart und spezifischen Gegebenheiten variieren. Es ist ratsam, die genauen Vorgaben der jeweiligen Bauordnung oder Normen zu konsultieren, um präzise Werte zu erhalten.