Zählt beim Immobilienverkauf bei der Berechnung der Spekulationssteuer nur der Kaufpreis oder auch die Kaufnebenkosten?

Antwort

Bei der Berechnung der Spekulationssteuer zählt in der Regel nur der Kaufpreis der Immobilie, nicht jedoch die Kaufnebenkosten. Die Spekulationssteuer wird auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf der Immobilie erzielt wird. Dieser Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis. Kaufnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer oder Maklergebühren werden nicht in die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns einbezogen. Es ist jedoch ratsam, sich bei einem Steuerberater über die genauen Regelungen und mögliche Ausnahmen zu informieren.

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