Die Mieterprovision, auch Maklerprovision genannt, wird in Deutschland seit dem 1. Juni 2015 durch das Bestellerprinzip geregelt. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlt. In der Regel ist dies der Vermieter. Falls der Mieter dennoch die Provision zahlen muss, beträgt diese in der Regel maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei einer Nettokaltmiete von 640 € würde die Berechnung wie folgt aussehen: 1. Nettokaltmiete: 640 € 2. Zwei Nettokaltmieten: 640 € x 2 = 1.280 € 3. Zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer: 1.280 € x 0.19 = 243,20 € 4. Gesamte Provision: 1.280 € + 243,20 € = 1.523,20 € Die Mieterprovision würde also 1.523,20 € betragen, falls der Mieter die Provision zahlen muss.