Hypotheken und Grundschulden sind zwei Formen der Kreditsicherung, die häufig im Immobilienbereich verwendet werden. 1. **Hypothek**: Eine Hypothek ist ein dingliches Recht an einer Immobilie, das zur Sicherung eines Darlehens dient. Der Kreditgeber hat das Recht, die Immobilie zu verwerten, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlpflichtungen nicht nach. Hypotheken sind der Regel an den Wert der Immobilie gebunden und können in der Höhe variieren. 2. **Grundschuld**: Eine Grundschuld ist ebenfalls ein dingliches Recht an einer Immobilie, unterscheidet sich jedoch von der Hypothek in der Art der Sicherung. Sie ist nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und kann auch für zukünftige Kredite verwendet werden. Grundschulden sind flexibler, da sie nicht zwingend mit einem bestimmten Darlehen verknüpft sind. **Valuten** beziehen sich in diesem Kontext auf die Höhe des Darlehens oder der Kreditsumme, die durch die Hypothek oder Grundschuld gesichert ist. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, bevor man eine Hypothek oder Grundschuld eingeht.