Hypothek oder Grundschuld?

Antwort

Eine Hypothek und eine Grundschuld sind beide Formen der Sicherheiten, die im Immobilienrecht verwendet werden, um Kredite abzusichern, unterscheiden sich jedoch in einigen wesentlichen Punkten: 1. **Hypothek**: - Sie ist an eine bestimmte Forderung gebunden, meist an ein Darlehen. - Wenn das Darlehen zurückgezahlt wird, erlischt die Hypothek automatisch. - Im Falle einer Zwangsvollstreckung hat der Gläubiger das Recht, die Immobilie zu verkaufen, um die offene Forderung zu begleichen. 2. **Grundschuld**: - Sie ist nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und kann auch für zukünftige Kredite verwendet werden. - Sie bleibt bestehen, auch wenn die zugrunde liegende Forderung beglichen wird, es sei denn, sie wird ausdrücklich gelöscht. - Die Grundschuld bietet dem Gläubiger ebenfalls das Recht, die Immobilie zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. In der Praxis wird oft die Grundschuld bevorzugt, da sie flexibler ist und nicht an die Rückzahlung eines bestimmten Darlehens gebunden ist.

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