Ja, gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfassen die Leistungsphasen (LP) 5 bis 8 wesentliche Schritte zur Vervollständigung eines Bauwerks. Diese Phasen beinhalten: - **LP 5: Ausführungsplanung** – Detaillierte Planung und Erstellung von Ausführungszeichnungen. - **LP 6: Vorbereitung der Vergabe** – Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen. - **LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe** – Prüfung und Auswertung der Angebote sowie Mitwirkung bei der Auftragserteilung. - **LP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)** – Überwachung der Bauausführung, Koordination der Gewerke und Sicherstellung der Einhaltung von Plänen und Vorschriften. Diese Leistungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass das Bauwerk gemäß den Planungen und Vorschriften fertiggestellt wird.