Ist beauftragte Leistung gemäß HOAI LP 5 – LP 8 zur Vervollständigung des Bauwerkes notwendig?

Antwort

Ja, gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfassen die Leistungsphasen (LP) 5 bis 8 wesentliche Schritte zur Vervollständigung eines Bauwerks. Diese Phasen beinhalten: - **LP 5: Ausführungsplanung** – Detaillierte Planung und Erstellung von Ausführungszeichnungen. - **LP 6: Vorbereitung der Vergabe** – Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen. - **LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe** – Prüfung und Auswertung der Angebote sowie Mitwirkung bei der Auftragserteilung. - **LP 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)** – Überwachung der Bauausführung, Koordination der Gewerke und Sicherstellung der Einhaltung von Plänen und Vorschriften. Diese Leistungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass das Bauwerk gemäß den Planungen und Vorschriften fertiggestellt wird.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten