Hausordnung für Rauch- und Nichtraucherzeiten?

Antwort

Die Hausordnung bezüglich Rauch- und Nichtraucherzeiten kann je nach Wohnanlage oder Vermieter variieren. In vielen Fällen wird festgelegt, dass das Rauchen in gemeinschaftlichen Bereichen wie Fluren, Treppenhäusern oder Gärten nicht gestattet ist. Nichtraucherzeiten können ebenfalls definiert werden, um Rücksicht auf andere Bewohner zu nehmen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen in der Hausordnung deines Wohnhauses zu überprüfen oder direkt beim Vermieter nachzufragen, um genaue Informationen zu erhalten.

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