Wer haftet, wenn der Hausverwalter nicht rechtzeitig über große Instandhaltungen informiert und Rücklagen für anderes ausgegeben werden?

Antwort

In der Regel haftet der Hausverwalter für Schäden, die durch seine Pflichtverletzung entstehen. Wenn der Hausverwalter seine Informationspflichten vernachlässigt und dadurch Rücklagen für andere Zwecke ausgegeben werden, kann er unter Umständen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Die Eigentümergemeinschaft kann in einem solchen Fall Schadensersatzansprüche gegen den Hausverwalter geltend machen. Es ist jedoch ratsam, rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht einzuholen, um die spezifischen Umstände des Falls zu klären.

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