Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
In der Regel haftet der Hausverwalter für Schäden, die durch seine Pflichtverletzung entstehen. Wenn der Hausverwalter seine Informationspflichten vernachlässigt und dadurch Rücklagen für andere Zwecke ausgegeben werden, kann er unter Umständen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Die Eigentümergemeinschaft kann in einem solchen Fall Schadensersatzansprüche gegen den Hausverwalter geltend machen. Es ist jedoch ratsam, rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht einzuholen, um die spezifischen Umstände des Falls zu klären.
Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]