Ja, ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, Einsicht in den Hausverwaltervertrag zu verlangen. Dies ist Teil der Informationsrechte, die Wohnungseigentümern zustehen, um sic... [mehr]
In der Regel haftet der Hausverwalter für Schäden, die durch seine Pflichtverletzung entstehen. Wenn der Hausverwalter seine Informationspflichten vernachlässigt und dadurch Rücklagen für andere Zwecke ausgegeben werden, kann er unter Umständen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Die Eigentümergemeinschaft kann in einem solchen Fall Schadensersatzansprüche gegen den Hausverwalter geltend machen. Es ist jedoch ratsam, rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht einzuholen, um die spezifischen Umstände des Falls zu klären.
Ja, ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, Einsicht in den Hausverwaltervertrag zu verlangen. Dies ist Teil der Informationsrechte, die Wohnungseigentümern zustehen, um sic... [mehr]