Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts...
Haftet der abnehmende Schornsteinfeger?
Antwort vomJa, der Schornsteinfeger haftet für seine Arbeit. Wenn er bei der Überprüfung oder Reinigung des Schornsteins Fehler macht, die zu Schäden oder Gefahren führen, kann er haftbar gemacht werden. Es ist wichtig, dass Schornsteinf ihre Arbeit sorgfältig und nach den geltenden Vorschriften ausführen, um solche Risiken zu minimieren.