Muss ich im Grundbuchamt eine Adresse ändern, wenn sich der Straßenname ändert?

Antwort

Ja, wenn sich der Straßenname ändert, sollte die Adresse im Grundbuch entsprechend aktualisiert werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle offiziellen Dokumente und Einträge korrekt und aktuell sind. In der Regel wird die Änderung des Straßennamens von der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung an das Grundbuchamt gemeldet, aber es ist ratsam, sich direkt beim Grundbuchamt zu erkundigen und gegebenenfalls die Änderung selbst zu veranlassen.

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