Ist der Grundbesitz in Abteilung II lastenfrei und in Abteilung III belastet?

Antwort

In einem Grundbuch gibt es verschiedene Abteilungen, die unterschiedliche Informationen über ein Grundstück enthalten. - **Abteilung II** enthält die Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück liegen, wie z.B. Wegerechte oder Wohnrechte. Wenn der Grundbesitz in Abteilung II lastenfrei ist, bedeutet das, dass keine solchen Belastungen eingetragen sind. - **Abteilung III** hingegen enthält die Grundpfandrechte, wie Hypotheken oder Grundschulden. Wenn der Grundbesitz in Abteilung III belastet ist, bedeutet das, dass auf dem Grundstück eine oder mehrere Hypotheken oder Grundschulden eingetragen sind, die das Grundstück belasten. Zusammengefasst bedeutet dies, dass das Grundstück keine zusätzlichen Lasten hat, aber durch Hypotheken oder Grundschulden finanziell belastet ist.

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