Der Flächennutzungsplan wird in der Regel von der Gemeinde oder Stadt auf. In Deutschland ist es der Gemeinderat oder Stadtrat, der den Flächennutzungsplan beschließt. Die Aufstellung erfolgt oft in Zusammenarbeit mit der Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Träger öffentlicher Belange.