Ja, es gibt Gründe für eine getrennte Berechnung des Grundbesitzwerts eines Zweifamilienhauses je Wohneinheit, insbesondere wenn es sich um Sondereigentum handelt. Hier sind einige der Hauptgründe: 1. **Eigentumsverhältnisse**: Wenn die Wohneinheiten als Sondereigentum im Grundbuch eingetragen sind, gehören sie verschiedenen Eigentümern. Jeder Eigentümer hat ein Interesse daran, den Wert seines Eigentums separat zu kennen. 2. **Steuerliche Aspekte**: Für die Berechnung der Grundsteuer und anderer steuerlicher Verpflichtungen kann es notwendig sein, den Wert jeder Wohneinheit separat zu ermitteln. 3. **Verkauf und Finanzierung**: Bei Verkauf oder Finanzierung einer einzelnen Wohneinheit ist es wichtig, den genauen Wert dieser Einheit zu kennen. Banken und Käufer benötigen diese Informationen für die Bewertung und Kreditvergabe. 4. **Versicherungen**: Versicherungen könnten separate Bewertungen für jede Wohneinheit verlangen, um die Prämien und Deckungssummen korrekt zu berechnen. 5. **Verwaltung und Abrechnung**: In einer Eigentümergemeinschaft müssen oft Kosten und Lasten (z.B. Instandhaltung, Reparaturen) auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. Eine getrennte Bewertung hilft dabei, diese Verteilung fair und transparent zu gestalten. Diese Gründe zeigen, dass eine getrennte Berechnung des Grundbesitzwerts je Wohneinheit in vielen Fällen sinnvoll und notwendig ist.