Ein generelles, bundesweit einheitliches Gesetz, das das Abstellen von Gegenständen in Hausfluren von Mehrfamilienhäusern ausdrücklich verbietet, gibt es in Deutschland nicht. Allerdings ergeben sich Verbote und Regelungen aus verschiedenen Rechtsquellen: 1. **Brandschutzvorschriften:** Nach den Landesbauordnungen der Bundesländer (z. B. § 17 Musterbauordnung, entsprechende Paragraphen in den Landesbauordnungen) müssen Flucht- und Rettungswege, also insbesondere Hausflure und Treppenhäuser, jederzeit frei und ohne Hindernisse passierbar sein. Das Abstellen von Gegenständen wie Kinderwagen, Fahrrädern, Schuhregalen oder Möbeln kann daher aus brandschutzrechtlichen Gründen untersagt sein. 2. **Hausordnung und Mietvertrag:** In vielen Mietverträgen oder Hausordnungen ist das Abstellen von Gegenständen im Hausflur ausdrücklich untersagt. Diese Regelungen sind für die Mieter bindend. 3. **Verkehrssicherungspflicht:** Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Flure und Treppenhäuser gefahrlos genutzt werden können. Gegenstände im Flur können eine Stolpergefahr darstellen und sind daher oft nicht erlaubt. **Fazit:** Ein ausdrückliches Gesetz gibt es nicht, aber aus Brandschutzgründen, der Verkehrssicherungspflicht und meist auch aus der Hausordnung ergibt sich in der Praxis häufig ein Verbot. Im Zweifel sollte die Hausordnung oder der Mietvertrag konsultiert werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).