Ein generelles, bundesweit einheitliches Gesetz, das das Abstellen von Gegenständen in Hausfluren von Mehrfamilienhäusern ausdrücklich verbietet, gibt es in Deutschland nicht. Allerding... [mehr]
In Deutschland regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) der einzelnen Bundesländer, in welchen Fällen ein Bauantrag zu stellen ist. Die Landesbauordnungen enthalten spezifische Vorschriften und Anforderungen, die je nach Bundesland variieren können. Weitere Informationen zu den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer findest du auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Landesregierungen.
Ein generelles, bundesweit einheitliches Gesetz, das das Abstellen von Gegenständen in Hausfluren von Mehrfamilienhäusern ausdrücklich verbietet, gibt es in Deutschland nicht. Allerding... [mehr]
Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]