Wem gehört ein vom Pächter auf einem Grundstück errichtetes Gebäude?

Antwort

Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sich aus dem sogenannten „Akzessionsprinzip“ des deutschen Sachenrechts (§ 94 Abs. 1 BGB). Danach sind fest mit dem Boden verbundene Sachen (wie Gebäude) wesentliche Bestandteile des Grundstücks und können nicht selbständig im Eigentum stehen. Das bedeutet: Auch wenn der Pächter das Gebäude auf eigene Kosten errichtet, wird der Grundstückseigentümer automatisch Eigentümer des Gebäudes. Der Pächter hat in der Regel keinen Anspruch auf das Eigentum am Gebäude, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. vertragliche Vereinbarung, Entschädigungsanspruch nach § 951 BGB) einen Ausgleich verlangen. Weitere Informationen findest du z.B. hier: - [§ 94 BGB – Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__94.html) - [§ 946 BGB – Verbindung mit einem Grundstück](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__946.html)

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