Das Gebäude in der Kartäuserstraße 17 in Erfurt war früher das Gebäude der Stasi-Bezirksverwaltung Erfurt. Es diente zu DDR-Zeiten als Sitz der Bezirksverwaltung des Minister... [mehr]
Wenn du ein Gebäude aus einer Insolvenz anmieten möchtest, sind folgende Schritte zu empfehlen: 1. **Informationen einholen**: Recherchiere, welches Gebäude aus der Insolvenzmasse zur Vermietung steht. Dies kann über Insolvenzverwalter, Immobilienportale oder Aushänge erfolgen. 2. **Kontaktaufnahme**: Nimm Kontakt mit dem zuständigen Insolvenzverwalter auf. Dieser ist für die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse zuständig und kann dir Auskunft über den Zustand des Gebäudes und die Mietkonditionen geben. 3. **Besichtigung**: Vereinbare einen Besichtigungstermin, um den Zustand des Gebäudes zu überprüfen und festzustellen, ob es deinen Anforderungen entspricht. 4. **Mietkonditionen klären**: Besprich die Mietkonditionen mit dem Insolvenzverwalter. Dazu gehören die Höhe der Miete, die Mietdauer, eventuelle Renovierungsarbeiten und andere vertragliche Details. 5. **Bonitätsprüfung**: Sei darauf vorbereitet, dass der Insolvenzverwalter eine Bonitätsprüfung durchführen wird, um sicherzustellen, dass du in der Lage bist, die Miete zu zahlen. 6. **Mietvertrag abschließen**: Wenn alle Konditionen geklärt sind und beide Parteien einverstanden sind, wird ein Mietvertrag aufgesetzt und unterzeichnet. 7. **Übergabe**: Nach Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgt die Übergabe des Gebäudes. Stelle sicher, dass ein Übergabeprotokoll erstellt wird, in dem der Zustand des Gebäudes festgehalten wird. Es ist ratsam, sich während des gesamten Prozesses von einem Anwalt oder einem Immobilienexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
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In der alten Augenklinik in Marburg, die sich in der Deutschhausstraße befindet, sind heute verschiedene Einrichtungen der Philipps-Universität Marburg untergebracht. Das Gebäude wird... [mehr]
Ob ein Gebäude „Bestandschutz“ hat, bedeutet, dass es nach früheren, zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften rechtmäßig errichtet wurde und deshalb nicht n... [mehr]