Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Wenn du ein Gebäude aus einer Insolvenz anmieten möchtest, sind folgende Schritte zu empfehlen: 1. **Informationen einholen**: Recherchiere, welches Gebäude aus der Insolvenzmasse zur Vermietung steht. Dies kann über Insolvenzverwalter, Immobilienportale oder Aushänge erfolgen. 2. **Kontaktaufnahme**: Nimm Kontakt mit dem zuständigen Insolvenzverwalter auf. Dieser ist für die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse zuständig und kann dir Auskunft über den Zustand des Gebäudes und die Mietkonditionen geben. 3. **Besichtigung**: Vereinbare einen Besichtigungstermin, um den Zustand des Gebäudes zu überprüfen und festzustellen, ob es deinen Anforderungen entspricht. 4. **Mietkonditionen klären**: Besprich die Mietkonditionen mit dem Insolvenzverwalter. Dazu gehören die Höhe der Miete, die Mietdauer, eventuelle Renovierungsarbeiten und andere vertragliche Details. 5. **Bonitätsprüfung**: Sei darauf vorbereitet, dass der Insolvenzverwalter eine Bonitätsprüfung durchführen wird, um sicherzustellen, dass du in der Lage bist, die Miete zu zahlen. 6. **Mietvertrag abschließen**: Wenn alle Konditionen geklärt sind und beide Parteien einverstanden sind, wird ein Mietvertrag aufgesetzt und unterzeichnet. 7. **Übergabe**: Nach Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgt die Übergabe des Gebäudes. Stelle sicher, dass ein Übergabeprotokoll erstellt wird, in dem der Zustand des Gebäudes festgehalten wird. Es ist ratsam, sich während des gesamten Prozesses von einem Anwalt oder einem Immobilienexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Ja, Efeu (Hedera helix) kann Mauern und Dächer beschädigen, allerdings hängt das Ausmaß der Schäden von mehreren Faktoren ab: **Mauern:** Efeu besitzt Haftwurzeln, mit den... [mehr]
In Mecklenburg-Vorpommern müssen grundsätzlich alle neu errichteten oder in ihrem Grundriss wesentlich veränderten Gebäude eingemessen werden. Die rechtliche Grundlage dafür b... [mehr]
Nicht unbedingt. Wenn ein Gebäude auf der Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt) nicht zu sehen ist, kann das verschiedene Gründe haben: 1. **Das Gebäude wurde... [mehr]