Sind Fallrohre der Toiletten Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Antwort

In der Regel sind Fallrohre, die für die Entwässerung von mehreren Wohnungen oder Einheiten in einem Mehrfamilienhaus zuständig sind, Gemeinschaftseigentum. Dies bedeutet, dass alle Eigentümer der Wohnungen im Gebäude gemeinsam für die Instandhaltung und Reparatur dieser Rohre verantwortlich sind. Sondereigentum hingegen bezieht sich auf Teile des Gebäudes, die einem bestimmten Eigentümer exklusiv gehören, wie beispielsweise die Innenräume einer Wohnung. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung des jeweiligen Objekts zu prüfen, da es hier Unterschiede geben kann.

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