Ja, die Grundsteuer kann in Deutschland auf die Miete umgelegt werden. Sie zählt zu den sogenannten "umlagefähigen Betriebskosten" gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenver... [mehr]
Ein Erbbauberechtigter in Nordrhein-Westfalen (NRW) muss die Grundsteuer nur für den Teil des Grundstücks bezahlen, auf dem er das Erbbaurecht hat. Das bedeutet, dass die Grundsteuer auf den Erbbauzins und die darauf errichteten Gebäude erhoben wird, nicht jedoch auf das gesamte Grundstück, das im Eigentum des Grundstückseigentümers bleibt. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen im jeweiligen Erbbaurechtsvertrag und die kommunalen Vorschriften zu beachten.
Ja, die Grundsteuer kann in Deutschland auf die Miete umgelegt werden. Sie zählt zu den sogenannten "umlagefähigen Betriebskosten" gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenver... [mehr]