Muss ein Erbbauberechtigter in NRW zum 1.1.2025 zur Grundsteuer veranlagt werden und muss er Grundsteuer bezahlen?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Erbbauberechtigte ab dem 1. Januar 2025 zur Grundsteuer veranlagt werden. Die Grundsteuerpflicht besteht grundsätzlich für alle Grundstücke, einschließlich derer, die im Erbbaurecht stehen. Das bedeutet, dass der Erbbauberechtigte in der Regel Grundsteuer zahlen muss, es sei denn, gibt spezifische Regelungen oder Ausnahmen, die dies verhindern. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde oder einem Steuerberater über die genauen Verpflichtungen und möglichen Ausnahmen zu informieren.

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