Wo erfährt man den Eigenmietwert einer Zweitwohnung im Tessin?

Antwort

Den Eigenmietwert einer Zweitwohnung im Kanton Tessin erfährst du in der Regel beim zuständigen kantonalen Steueramt. Im Tessin ist dies die **Divisione delle contribuzioni** (Steuerverwaltung des Kantons Tessin). Der Eigenmietwert wird von der Steuerbehörde festgelegt und kann auf Anfrage mitgeteilt werden. Oft findest du den Wert auch im letzten Steuerveranlagungsentscheid oder in den Unterlagen zur Liegenschaftsbewertung. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten findest du auf der offiziellen Website des Steueramts Tessin: https://www4.ti.ch/dfe/dc/ Dort kannst du dich auch über das genaue Vorgehen und die benötigten Unterlagen informieren.

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