Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]
Ja, der Ehemann einer Miteigentümerin kann von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen ausgeschlossen werden, wenn er nicht selbst Miteigentümer ist. In der Regel sind nur die tatsächlichen Miteigentümer berechtigt, an solchen Versammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Der Ehemann kann jedoch als Vertreter seiner Frau teilnehmen, wenn er eine entsprechende Vollmacht von ihr erhält.
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]