Kann der Ehemann einer Miteigentümerin durch Verwalter ausgeschlossen werden?

Antwort

Ja, der Ehemann einer Miteigentümerin kann von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen ausgeschlossen werden, wenn er nicht selbst Miteigentümer ist. In der Regel sind nur die tatsächlichen Miteigentümer berechtigt, an solchen Versammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Der Ehemann kann jedoch als Vertreter seiner Frau teilnehmen, wenn er eine entsprechende Vollmacht von ihr erhält.

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