Dürfen unterirdische Gebäude die Baugrenze überschreiten?

Antwort

In Deutschland dürfen unterirdische Gebäude in der Regel die Baugrenze nicht überschreiten. Die Baugrenze definiert den Bereich eines Grundstücks, innerhalb dessen gebaut werden darf, und gilt sowohl für oberirdische als auch für unterirdische Bauwerke. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, die von den jeweiligen Landesbauordnungen und den örtlichen Bebauungsplänen abhängen können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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