Alte Holzfenster dürfen grundsätzlich der thermischen Verwertung zugeführt werden, allerdings gibt es dabei einige wichtige Aspekte zu beachten: 1. **Beschichtungen und Anstriche**: Viele alte Holzfenster sind mit Farben, Lacken oder anderen Beschichtungen behandelt, die Schadstoffe enthalten können. Diese Schadstoffe können bei der Verbrennung freigesetzt werden und die Umwelt belasten. Daher müssen solche Fenster oft als Sondermüll entsorgt werden, wenn sie schadstoffbelastet sind. 2. **Gesetzliche Regelungen**: In Deutschland regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Entsorgung von Abfällen. Holzabfälle, die mit gefährlichen Stoffen belastet sind, müssen gemäß der Altholzverordnung (AltholzV) entsorgt werden. Diese Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Altholzkategorien, wobei belastetes Holz einer speziellen Behandlung bedarf. 3. **Thermische Verwertung**: Wenn die Holzfenster keine gefährlichen Stoffe enthalten, können sie in speziellen Anlagen thermisch verwertet werden. Diese Anlagen sind darauf ausgelegt, Holzabfälle umweltgerecht zu verbrennen und die dabei entstehende Energie zu nutzen. Zusammengefasst: Alte Holzfenster dürfen der thermischen Verwertung zugeführt werden, sofern sie keine gefährlichen Stoffe enthalten. Andernfalls müssen sie als Sondermüll entsorgt werden. Es ist ratsam, sich bei der örtlichen Abfallentsorgungsstelle oder einem Fachbetrieb zu informieren, um die korrekte Entsorgung sicherzustellen.