In Sachsen regelt die Sächsische Bauordnung (SächsBO), welche Informationen bei einem Bauvorhaben an Nachbarn weitergegeben werden müssen. Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Pf... [mehr]
Die Basiserschließung bezieht sich auf die grundlegende Bereitstellung von Infrastruktur und Dienstleistungen, die notwendig sind, um ein Gebiet für die Nutzung, Entwicklung oder Bebauung vorzubereiten. Dazu gehören typischerweise: 1. **Straßenbau**: Anlegen von Zufahrtsstraßen und Wegen. 2. **Versorgungsleitungen**: Verlegung von Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasleitungen. 3. **Telekommunikation**: Installation von Telefon- und Internetanschlüssen. 4. **Entwässerung**: Bau von Entwässerungssystemen zur Ableitung von Oberflächenwasser. 5. **Grünflächen**: Anlegen von öffentlichen Grünflächen und Parks. Die Basiserschließung ist ein wesentlicher Schritt, um ein Gebiet für Wohn-, Gewerbe- oder Industrieprojekte nutzbar zu machen.
In Sachsen regelt die Sächsische Bauordnung (SächsBO), welche Informationen bei einem Bauvorhaben an Nachbarn weitergegeben werden müssen. Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Pf... [mehr]