Gilt der Dachüberstand in der Ladestraße Hoisdorf zur GRZ 1?

Antwort

Der Dachüberstand zählt in der Regel nicht zur Grundflächenzahl (GRZ), da die GRZ nur die Grundfläche der baulichen Anlagen auf dem Grundstück berücksichtigt. Dachüberstände sind meist nicht Teil der Grundfläche, solange sie nicht über die festgelegten Grenzen hinaus ragen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bauvorschriften und Regelungen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu konsultieren, da es Unterschiede in der Auslegung geben kann. In Hoisdorf könnten spezielle Vorschriften gelten, die zu beachten sind.

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