Muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Abnahme die Querschnittsberechnung durchführen?

Antwort

Ja, der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist in der Regel dafür verantwortlich, die Querschnittsberechnung des Schornsteins bei der Abnahme durchzuführen. Diese Berechnung ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Schornstein den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden kann. Die Querschnittsberechnung hilft dabei, die richtige Dimensionierung des Schornsteins zu bestimmen, um einen sicheren und effizienten Abzug der Abgase zu gewährleisten.

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