In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]
Ja, Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft können grundsätzlich revidiert werden, wenn neue Umstände eintreten, die eine Änderung notwendig machen. Dies erfordert jedoch in der Regel einen neuen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Eigentümer müssen erneut zusammenkommen und über die Änderung des ursprünglichen Beschlusses abstimmen. Dabei ist es wichtig, dass die neuen Umstände und die Notwendigkeit der Änderung klar dargelegt werden, um eine Mehrheit für die Revision zu erreichen. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]
Ja, ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, Einsicht in den Hausverwaltervertrag zu verlangen. Dies ist Teil der Informationsrechte, die Wohnungseigentümern zustehen, um sic... [mehr]