Können Beschlüsse der Wohnungseigentümer revidiert werden, wenn unerwartet andere Schäden auftreten?

Antwort

Ja, Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft können grundsätzlich revidiert werden, wenn neue Umstände eintreten, die eine Änderung notwendig machen. Dies erfordert jedoch in der Regel einen neuen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Eigentümer müssen erneut zusammenkommen und über die Änderung des ursprünglichen Beschlusses abstimmen. Dabei ist es wichtig, dass die neuen Umstände und die Notwendigkeit der Änderung klar dargelegt werden, um eine Mehrheit für die Revision zu erreichen. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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