Kann eine BEG-EM Maßnahme, die im Jahr 2022 beantragt wurde, mit einer KfW-Maßnahme 261 kombiniert werden, die im Jahr 2023 beantragt wurde?

Antwort

Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine BEG-EM Maßnahme (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) mit einer KfW-Maßnahme 261 (Kredit für energieeffizientes Bauen und Sanieren) zu kombinieren. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: 1. **Förderfähige Maßnahmen**: Beide Maßnahmen müssen förderfähig sein und den jeweiligen Anforderungen der BEG und der KfW entsprechen. 2. **Kombinationsmöglichkeiten**: Es muss geprüft werden, ob die spezifischen Förderprogramme eine Kombination zulassen. In der Regel ist eine Kombination möglich, solange die Gesamtförderung bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. 3. **Zeitliche Abfolge**: Da die BEG-EM Maßnahme im Jahr 2022 und die KfW-Maßnahme 261 im Jahr 2023 beantragt wurden, sollte sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind. 4. **Doppelförderung vermeiden**: Es darf keine Doppelförderung für dieselben Kostenpositionen erfolgen. Das bedeutet, dass die Kosten, die durch die BEG-EM Maßnahme gefördert werden, nicht nochmals durch die KfW-Maßnahme 261 gefördert werden dürfen. Es ist ratsam, sich direkt bei der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind und keine Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Weitere Informationen findest du auf den offiziellen Seiten der [KfW](https://www.kfw.de) und des [BAFA](https://www.bafa.de).

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