In Sachsen – wie auch in anderen Bundesländern – ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsb... [mehr]
In Sachsen unterliegen Bauvorhaben sowohl im Innen- als auch im Außenbereich unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften. 1. **Innenbereich**: Hier gelten in der Regel die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die jeweiligen Landesbauordnungen. Im Innenbereich sind Bauvorhaben oft einfacher zu genehmigen, da sie in bereits bebauten Gebieten stattfinden. Es müssen jedoch die Vorgaben des Bebauungsplans beachtet werden, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. 2. **Außenbereich**: Im Außenbereich sind die Vorschriften strenger, da hier der Schutz von Natur und Landschaft im Vordergrund steht. Bauvorhaben sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, beispielsweise wenn sie landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder anderen spezifischen Zwecken dienen. Auch hier sind die Regelungen des BauGB und der Landesbauordnung relevant. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen ist es ratsam, sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das zuständige Stadtplanungsamt zu wenden. Dort erhältst du auch Informationen zu erforderlichen Genehmigungen und Verfahren.
In Sachsen – wie auch in anderen Bundesländern – ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsb... [mehr]
Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]
In Sachsen ist es grundsätzlich möglich, ein Haus auf zwei Flurstücken zu errichten, allerdings sind dabei einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Bauplanun... [mehr]