Bauordnung Dachüberstand und GRZ?

Antwort

Die Bauordnung und die Regelungen zum Dachüberstand sowie zur Grundflächenzahl (GRZ) können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein. Generell gilt, dass der Dachüberstand in der Regel nicht in die GRZ einfließt, da die GRZ die bebaute Fläche auf dem Grundstück beschreibt. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Bauordnung zu beachten, da es Ausnahmen oder besondere Regelungen geben kann. Für genaue Informationen solltest du die Bauordnung deiner Gemeinde oder deines Bundeslandes konsultieren.

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