Wann muss in NRW eine Bauanzeige eingereicht werden?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) muss eine Bauanzeige eingereicht werden, wenn es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt, das jedoch anzeigepflichtig ist. Dies betrifft insbesondere kleinere Bauvorhaben, die im vereinfachten Verfahren genehmigt werden können. Beispiele hierfür sind bestimmte Wohngebäude, Garagen oder Carports, die bestimmte Größen- und Abstandsgrenzen einhalten. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen sind in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) festgelegt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder auf der offiziellen Webseite des Landes NRW zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Weitere Informationen findest du hier: [Landesbauordnung NRW](https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/landesbauordnung)

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