Ja, das Gemeinschaftseigentum sollte im Kaufvertrag zumindest grundsätzlich genannt werden. Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbst du neben dem Sondereigentum (deine Wohnung) auch einen Anteil... [mehr]
In einem Mehrfamilienhaus ist ein Außenkamin in der Regel Gemeinschaftseigentum, da er oft Teil der Gebäudestruktur ist und für die Nutzung aller Mieter oder Eigentümer dient. Allerdings kann es auch Ausnahmen geben, abhängig von der spezifischen Regelung im Grundbuch oder der Teilungserklärung. Es ist ratsam, die entsprechenden Dokumente zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Eigentumsverhältnisse zu klären.
Ja, das Gemeinschaftseigentum sollte im Kaufvertrag zumindest grundsätzlich genannt werden. Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbst du neben dem Sondereigentum (deine Wohnung) auch einen Anteil... [mehr]