Der Baurestmassenerlass ist eine Regelung, die in Deutschland Anwendung findet und sich mit der Entsorgung von Bauabfällen und -reststoffen befasst. Er legt fest, unter welchen Bedingungen bestim... [mehr]
In Deutschland regeln die Vermessungsgesetze der Bundesländer, welche Gebäude einer Gebäudeeinmessungspflicht unterliegen. Grundsätzlich müssen neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude in das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Gebäudeeinmessung erforderlich ist. Typischerweise benötigen folgende Gebäude **keine Gebäudeeinmessung**: 1. **Gebäude mit einer Grundfläche unter 10 m²** Kleine Bauwerke wie Gartenhäuser, Geräteschuppen oder ähnliche Nebengebäude, deren Grundfläche 10 Quadratmeter nicht überschreitet, sind in den meisten Bundesländern von der Einmessungspflicht ausgenommen. 2. **Gebäude ohne Aufenthaltsräume** Gebäude, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (z. B. offene Carports, Unterstände), müssen häufig nicht eingemessen werden. 3. **Nicht fest mit dem Boden verbundene Gebäude** Mobile Bauten wie Bauwagen oder temporäre Container, die nicht dauerhaft mit dem Grundstück verbunden sind, sind in der Regel nicht einmessungspflichtig. 4. **Gebäude, die nicht überdacht sind** Offene Anlagen wie Pergolen oder einfache Überdachungen ohne geschlossene Wände fallen meist nicht unter die Einmessungspflicht. 5. **Gebäude, die vor dem Stichtag errichtet wurden** In manchen Bundesländern gibt es Stichtage, vor denen errichtete Gebäude nicht nachträglich eingemessen werden müssen. **Wichtig:** Die genauen Regelungen und Ausnahmen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, das jeweilige Vermessungsgesetz (z. B. das Vermessungs- und Katastergesetz NRW: [VermKatG NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000441)) oder die zuständige Katasterbehörde zu konsultieren. **Zusammengefasst:** Kleine, nicht dauerhaft genutzte, nicht fest verbundene oder offene Gebäude benötigen in der Regel keine Gebäudeeinmessung. Die Details regelt das jeweilige Landesrecht.
Der Baurestmassenerlass ist eine Regelung, die in Deutschland Anwendung findet und sich mit der Entsorgung von Bauabfällen und -reststoffen befasst. Er legt fest, unter welchen Bedingungen bestim... [mehr]