Welche Anforderungen stellt die Bauordnung Baden-Württemberg an Kinderzimmer und deren Türen?

Antwort

Die Bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) stellt keine speziellen Anforderungen ausschließlich an Kinderzimmer oder deren Türen. Es gelten jedoch allgemeine Anforderungen an Aufenthaltsräume und Türen in Wohngebäuden, die auch für Kinderzimmer relevant sind: **1. Anforderungen an Aufenthaltsräume (z. B. Kinderzimmer):** - **Mindestgröße:** Die LBO gibt keine explizite Mindestfläche für Aufenthaltsräume vor, sie müssen aber „für ihren Zweck geeignet“ sein (§ 34 Abs. 1 LBO). - **Belichtung:** Aufenthaltsräume müssen ausreichend Tageslicht erhalten, d. h. sie müssen Fenster haben, deren Größe mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes beträgt (§ 34 Abs. 3 LBO). - **Belüftung:** Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet werden können, in der Regel durch Fenster oder andere Öffnungen nach außen (§ 34 Abs. 2 LBO). - **Mindesthöhe:** Aufenthaltsräume müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben (§ 34 Abs. 4 LBO). **2. Anforderungen an Türen (z. B. Kinderzimmertür):** - **Mindestbreite:** Türen von Aufenthaltsräumen müssen mindestens 0,80 m breit sein (gemäß DIN 18040-2, die häufig als Stand der Technik herangezogen wird, auch wenn die LBO dies nicht explizit vorschreibt). - **Mindesthöhe:** Türen müssen in der Regel mindestens 2,00 m hoch sein. - **Barrierefreiheit:** In Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein, was auch breitere Türen (mindestens 0,90 m) bedeuten kann (§ 35 LBO i. V. m. DIN 18040-2). - **Fluchtweg:** Türen dürfen nicht abschließbar sein, wenn sie Teil eines Rettungsweges sind. **Quellen und weitere Informationen:** - [Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)](https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BauOBW2004V25P34) - [DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen](https://www.beuth.de/de/norm/din-18040-2/145779962) **Fazit:** Für ein Kinderzimmer gelten die allgemeinen Anforderungen an Aufenthaltsräume und Türen. Es gibt keine speziellen Vorschriften nur für Kinderzimmer oder deren Türen in der LBO Baden-Württemberg.

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