Eine Aufbauhypothek war eine besondere Form der Grundschuld in der DDR, die zur Finanzierung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen an volkseigenen oder genossenschaftlichen Gebäuden diente. Nach der Wiedervereinigung und der Überleitung des DDR-Rechts in das bundesdeutsche Recht gibt es immer noch Fälle, in denen solche Hypotheken im Grundbuch eingetragen sind, obwohl die zugrundeliegenden Forderungen längst erloschen oder nicht mehr durchsetzbar sind. **Löschung einer Aufbauhypothek für "Eigentum des Volkes":** 1. **Prüfung des Grundbuchs:** Zunächst sollte im Grundbuch geprüft werden, wer als Gläubiger der Aufbauhypothek eingetragen ist. Häufig ist dies eine staatliche Stelle der ehemaligen DDR, z. B. der Rat des Kreises oder eine Wohnungsbaugenossenschaft. 2. **Rechtsnachfolge klären:** Nach der Wiedervereinigung sind die Rechte und Pflichten der DDR-Institutionen auf verschiedene Nachfolgeorganisationen übergegangen, z. B. die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) oder die Treuhandanstalt. Es muss geklärt werden, wer heute Rechtsnachfolger des ursprünglichen Gläubigers ist. 3. **Löschungsbewilligung einholen:** Für die Löschung der Hypothek ist eine Löschungsbewilligung des eingetragenen Gläubigers erforderlich. Ist der Gläubiger nicht mehr existent, muss die Rechtsnachfolge nachgewiesen werden. In vielen Fällen kann die BvS oder das zuständige Finanzamt Auskunft geben oder eine Löschungsbewilligung erteilen. 4. **Antrag beim Grundbuchamt:** Mit der Löschungsbewilligung kann beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung der Aufbauhypothek beantragt werden. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und nimmt die Löschung vor. 5. **Sonderfall: Unauffindbarer Gläubiger:** Ist kein Rechtsnachfolger auffindbar, kann beim Grundbuchamt ein Antrag auf Löschung nach § 1170 BGB (Unrichtigkeitsnachweis) oder ggf. nach § 927 BGB (Aufgebotsverfahren) gestellt werden. Hierbei kann ein Notar helfen. **Empfehlung:** Es empfiehlt sich, einen Notar oder eine auf Grundstücksrecht spezialisierte Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da die Rechtslage im Einzelfall komplex sein kann und die Nachweisführung gegenüber dem Grundbuchamt korrekt erfolgen muss. **Weitere Informationen:** - [Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)](https://www.bvs.de/) - [Informationen des Bundesministeriums der Justiz zu Grundbuch und Hypotheken](https://www.bmj.de/DE/themen/grundbuch/grundbuch_node.html) **Fazit:** Die Löschung einer Aufbauhypothek für "Eigentum des Volkes" erfolgt durch Einholung einer Löschungsbewilligung des Rechtsnachfolgers des ursprünglichen Gläubigers und Antrag beim Grundbuchamt. Bei Problemen mit der Rechtsnachfolge kann ein Aufgebotsverfahren helfen.