Ist die Anzahl der Vollgeschosse bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB relevant?

Antwort

Ja, die Anzahl der Vollgeschosse ist bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) relevant. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn kein Bebauungsplan existiert. Dabei wird geprüft, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Anzahl der Vollgeschosse ist ein wesentlicher Aspekt des "Maßes der baulichen Nutzung" und spielt daher eine wichtige Rolle bei der Beurteilung.

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