Bis zum aktuellen Wissensstand (Juni 2024) gibt es kein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025, da dieses Datum in der Zukunft liegt. Entsprechend sind auc... [mehr]
Ja, die Anzahl der Vollgeschosse ist bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) relevant. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn kein Bebauungsplan existiert. Dabei wird geprüft, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Anzahl der Vollgeschosse ist ein wesentlicher Aspekt des "Maßes der baulichen Nutzung" und spielt daher eine wichtige Rolle bei der Beurteilung.
Bis zum aktuellen Wissensstand (Juni 2024) gibt es kein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025, da dieses Datum in der Zukunft liegt. Entsprechend sind auc... [mehr]
Der sogenannte „Bauturbo“ bezeichnet eine Reihe von Gesetzesänderungen, die im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Än... [mehr]