Bei Legionellen im Trinkwasser veranlasst die Hausverwaltung in der Regel: Prüfung und Meldung an Gesundheitsamt und Eigentümer Beauftragung von Probenahmen und Laboruntersuchungen Informati...
Muss der Anschlussraum für Trinkwasser (Wasserzähler etc.) in einem Neubau in Frankfurt am Main an der Außenwand liegen?
Antwort vomNein. Für einen Neubau in Frankfurt am Main gibt es in der Regel **keine Pflicht**, dass der Trinkwasser‑Hausanschlussraum bzw. der Bereich für **Wasserzähler/Absperrungen/Filter** zwingend **direkt an einer Außenwand** liegen muss. Entscheidend sind üblicherweise diese Punkte (aus den technischen Anschlussbedingungen des Wasserversorgers und den einschlägigen Regeln wie DIN/DVGW abgeleitet): - **Zugänglichkeit**: Der Zählerplatz muss dauerhaft gut zugänglich sein (Ablesung, Wechsel, Wartung), ohne dass Wohnräume „durchquert“ werden müssen, und ohne besondere Erschwernisse. - **Frostschutz & Umgebungsbedingungen**: Der Raum muss frostfrei sein, trocken, ausreichend beleuchtet, mit genügend Platz/Arbeitsraum. - **Leitungsführung**: Die Hauseinführung kommt zwar durch die Gebäudehülle; der Zählerplatz kann aber **auch im Gebäudeinneren** liegen, solange die Leitung vom Eintritt bis zum Zähler fachgerecht geführt, geschützt und absperrbar ist. - **Abstimmung mit dem Versorger**: In der Praxis geben Versorger oft vor, **wo** Hauseinführung und Zählerplatz sinnvoll/zulässig sind (z. B. „möglichst nahe“ an der Einführung), aber „Außenwandraum zwingend“ ist nicht automatisch die Regel. Maßgeblich sind die **Technischen Anschlussbedingungen (TAB) / Vorgaben** des zuständigen Wasserversorgers in Frankfurt (in der Regel Mainova). Verbindlich ist daher, was dort für **Zählerplatz, Hauseinführung und Hausanschlussraum** gefordert wird: https://www.mainova.de/