Die Anforderungen zur Darstellung von Energieeffizienzklassen und Spektren in Onlineinseraten sind in der EU-Richtlinie 2010/30/EU sowie in der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU) 2017/1369 geregelt. Diese Vorschriften verlangen, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, klar und verständlich hinsichtlich ihrer Energieeffizienz gekennzeichnet werden. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Energieeffizienzklasse**: Die Energieeffizienzklasse muss deutlich sichtbar sein und in einem standardisierten Format dargestellt werden. Die Klassen reichen von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient), wobei die Skala in der Regel auch mit Farbcodierungen versehen ist. 2. **Energieverbrauch**: Der spezifische Energieverbrauch des Produkts sollte angegeben werden, oft in kWh pro Jahr, um den Verbrauch für den Endnutzer transparent zu machen. 3. **Zusätzliche Informationen**: Je nach Produktkategorie können auch weitere Informationen erforderlich sein, wie z.B. Geräuschpegel, Wasserverbrauch oder spezifische technische Merkmale. 4. **Grafische Darstellung**: Die Darstellung sollte grafisch ansprechend und leicht verständlich sein, um den Verbrauchern eine schnelle Einschätzung der Energieeffizienz zu ermöglichen. 5. **Online-Plattformen**: Bei Onlineinseraten müssen diese Informationen in der Produktbeschreibung klar und unmissverständlich angegeben werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Es ist wichtig, sich regelmäßig über Änderungen in den Vorschriften zu informieren, da diese sich weiterentwickeln können.