Die Aussage bedeutet, dass die Vermieterin in der Lage ist, Entscheidungen oder Abstimmungen mit den Behörden eigenständig durchzuführen, solange keine Zustimmung oder Mitwirkung der Mieterin erforderlich ist. Das bedeutet, dass die Vermieterin die Verantwortung für diese Abstimmungen trägt und nicht auf die Zustimmung der Mieterin angewiesen ist, es sei denn, es gibt spezifische Regelungen, die eine Zustimmung der Mieterin notwendig machen.