Ja, Abschlagszahlungen müssen im Bauvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Abschlagszahlungen. Diese Regelung dient dazu, die Liquidität des Auftragnehmers während der Bauphase sicherzustellen und gleichzeitig dem Auftraggeber eine gewisse Kontrolle über den Baufortschritt zu ermöglichen. Es ist daher ratsam, klare Regelungen zu den Abschlagszahlungen im Bauvertrag festzulegen, einschließlich der Höhe, der Fälligkeit und der Voraussetzungen für die Zahlungen.