Benötigt ein Elektriker einen Sachkundenachweis zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen?

Antwort

Ein Elektriker (Elektrofachkraft) darf grundsätzlich ortsfeste elektrische Anlagen prüfen, allerdings nur, wenn er die dafür erforderliche Qualifikation und Erfahrung besitzt. In Deutschland regelt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sowie die DIN VDE 0105-100 die Anforderungen an die Prüfung elektrischer Anlagen. **Wichtige Punkte:** - **Elektrofachkraft:** Eine ausgebildete Elektrofachkraft gilt als sachkundig, wenn sie über die notwendige Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Normen verfügt. - **Prüfberechtigung:** Für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist keine separate "Prüfberechtigung" im Sinne eines amtlichen Scheins erforderlich, sondern die Person muss "befähigt" sein. Das bedeutet, sie muss die Gefährdungen erkennen und die Schutzmaßnahmen beurteilen können. - **Sachkundenachweis:** In vielen Unternehmen wird ein zusätzlicher Sachkundenachweis (z. B. durch spezielle Schulungen oder Fortbildungen) verlangt, um die Befähigung nachzuweisen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dieser Nachweis aber nicht zwingend, solange die Person als Elektrofachkraft gilt und die Anforderungen erfüllt. **Fazit:** Ein Elektriker darf ortsfeste elektrische Anlagen prüfen, wenn er als Elektrofachkraft gilt und die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen kann. Ein gesonderter Sachkundenachweis ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig aus Haftungs- und Qualitätsgründen von Arbeitgebern verlangt. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [DGUV](https://www.dguv.de/) und in der [DIN VDE 0105-100](https://www.vde.com/de/normen-standards/dokument?id=1210020).

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