Welche Daten werden bei einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen?

Antwort

Bei einem zulassungspflichtigen Handwerk werden in die Handwerksrolle in der Regel folgende Daten eingetragen: 1. **Name und Anschrift des Betriebsinhabers**: Dies umfasst den vollständigen Namen und die Adresse desjenigen, der den Handwerksbetrieb führt. 2. **Betriebsbezeichnung**: Der Name des Handwerksbetriebs. 3. **Anschrift des Betriebs**: Die genaue Adresse, an der der Handwerksbetrieb ansässig ist. 4. **Art des Handwerks**: Die genaue Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks, das ausgeübt wird. 5. **Datum der Eintragung**: Das Datum, an dem der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wurde. 6. **Betriebsleiter**: Falls der Betriebsinhaber nicht selbst die fachliche Leitung übernimmt, wird der Name des Betriebsleiters eingetragen. 7. **Meisterbrief oder gleichwertiger Nachweis**: Informationen über den Meisterbrief oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis, der zur Ausübung des Handwerks berechtigt. Diese Eintragungen sind notwendig, um die ordnungsgemäße Ausübung des Handwerks zu gewährleisten und die Qualifikation des Betriebsinhabers oder Betriebsleiters nachzuweisen. Weitere Informationen können bei der zuständigen Handwerkskammer eingeholt werden.

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