Darf der Estrichleger nachträglich Ausgleichsmasse berechnen, wenn sie im ursprünglichen Angebot nicht enthalten war und die Rechnung erst ein Jahr später gestellt wird?

Antwort

Wenn im ursprünglichen Angebot keine Ausgleichsmasse aufgeführt war und diese Leistung auch nicht ausdrücklich beauftragt wurde, ist es problematisch, wenn der Estrichleger diese einfach eingebracht und erst ein Jahr später in Rechnung gestellt hat. Grundsätzlich gilt im Werkvertragsrecht (§ 650 BGB), dass nur die vereinbarten Leistungen abgerechnet werden dürfen. Zusätzliche Arbeiten (wie das Einbringen von Ausgleichsmasse) müssen in der Regel vorab angekündigt und vom Auftraggeber genehmigt werden. Wichtige Punkte: 1. **Angebot und Auftrag:** Wenn die Ausgleichsmasse nicht im Angebot stand und du sie nicht ausdrücklich beauftragt hast, besteht grundsätzlich keine Zahlungspflicht für diese Zusatzleistung. 2. **Nachträgliche Abrechnung:** Eine Rechnung, die erst ein Jahr nach der Ausführung gestellt wird, ist zwar grundsätzlich möglich, aber es gelten Verjährungsfristen (in der Regel 3 Jahre ab Jahresende der Leistungserbringung). Allerdings kann eine so späte Rechnungserstellung problematisch sein, wenn du dich nicht mehr an Details erinnern kannst oder keine Möglichkeit zur Prüfung hattest. 3. **Nachweis der Notwendigkeit:** Der Estrichleger müsste nachweisen, dass die Ausgleichsmasse zwingend notwendig war und du als Auftraggeber darüber informiert wurdest bzw. zugestimmt hast. 4. **Empfehlung:** Fordere den Estrichleger schriftlich auf, zu erklären, warum die Ausgleichsmasse eingebracht wurde und warum dies nicht vorher mit dir abgestimmt wurde. Weise darauf hin, dass diese Leistung nicht beauftragt war und im Angebot nicht enthalten ist. Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Baurecht sinnvoll sein. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-und-wohnen/handwerkerleistungen/handwerkerrechnung-was-du-wissen-solltest-12813).

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