Wie wird ein Handelsgewerbe definiert?

Antwort

Ein Handelsgewerbe wird in Deutschland durch das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Es handelt sich um eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist und die den Rahmen eines Kleinunternehmens überschreitet. Ein Handelsgewerbe ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass es einen gewissen Umfang und eine gewisse Regelmäßigkeit aufweist. Wesentliche Merkmale sind: 1. **Selbstständigkeit**: Der Unternehmer handelt auf eigene Rechnung und Risiko. 2. **Nachhaltigkeit**: Die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt und nicht nur gelegentlich. 3. **Gewinnerzielungsabsicht**: Das Ziel ist die Erwirtschaftung von Gewinn. 4. **Betriebsgröße**: Es muss eine gewisse Größe oder ein gewisser Umsatz erreicht werden, um als Handelsgewerbe zu gelten. Zusätzlich wird zwischen verschiedenen Arten von Handelsgewerbe unterschieden, wie z.B. Einzelhandel, Großhandel oder Industrie.

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