Ist der Satz ‚Ich habe zu normalen Arbeitszeiten gearbeitet‘ grammatikalisch korrekt?

Antwort

Der Satz „Ich habe zu normalen Arbeitszeiten gearbeitet.“ bedeutet, dass du während der üblichen oder allgemein anerkannten Arbeitszeiten gearbeitet hast. In Deutschland sind damit in der Regel die Zeiten zwischen etwa 8:00 Uhr und 17:00 Uhr gemeint, also die klassischen Bürozeiten an Werktagen (Montag bis Freitag). Der Satz kann zum Beispiel verwendet werden, um zu erklären, dass keine Schichtarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit geleistet wurde.

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